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   BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99   

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https://dejure.org/2000,2076
BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99 (https://dejure.org/2000,2076)
BAG, Entscheidung vom 07.12.2000 - 2 AZR 459/99 (https://dejure.org/2000,2076)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 (https://dejure.org/2000,2076)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung eines Co-Piloten wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; BGB § 162; ; LuftVG § 4 Abs. 1; ; LuftPersV § 17; ; LuftPersV § 128; ; LuftBO § 40; ; LuftBO § 42; ; VwGO § 42; ; ZPO § 561

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Co-Piloten wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung eines Co-Piloten wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Co-Piloten wegen Nichtbestehens der Überprüfungsflüge

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 96, 336
  • NZA 2001, 1304
  • BB 2001, 1416
  • DB 2000, 2612
  • DB 2001, 1567
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 68/95

    Personenbedingte Kündigung bei Verlust der Fluglizenz

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99
    Diese kann der Pilot anrufen, wenn ihm das Luftfahrtbundesamt die Verlängerung bzw. Erneuerung seiner Erlaubnis wegen des Ergebnisses der Überprüfung versagt (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung Senat 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139).

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, daß dem Kläger damit das Erbringen seiner vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung rechtlich unmöglich geworden war und daß dieser personenbedingte Umstand an sich geeignet war, eine ordentliche Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial zu rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung weder mit einer Erneuerung der Erlaubnis in absehbarer Zeit zu rechnen noch eine Weiterbeschäftigung zu geänderten Arbeitsbedingungen möglich war (vgl. BAG 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - BAGE 82, 139, 148 f.).

    Es handelt sich hierbei um Gutachten von der Erlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich anerkannter, den Weisungen des Arbeitgebers insoweit nicht unterliegender Prüfungssachverständiger, die nur unselbständiger Bestandteil der noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung über die Verlängerung bzw. Erneuerung der Fluglizenz sind (BAG 31. Januar 1996 aaO, 150; VG Braunschweig 23. März 1994 - 10 A 10239/93 - Hofmann/Grabherr LuftVG § 4 Rn. 33; vgl. auch zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung VGH Baden-Württemberg 25. September 1997 - 8 S 907/97 - NZV 1998, 87).

    Soweit der Senat im Urteil vom 31. Januar 1996 (aaO, 154 f.) eine abweichende Auffassung vertreten hat, gibt er sie auf, wobei offen bleiben kann, wie die Rechtslage bei den gemäß § 42 Abs. 3 LuftBO durchzuführenden, nicht zugleich der Verlängerung bzw. Erneuerung der Lizenz dienenden Überprüfungsflügen wäre.

  • LAG Hessen, 30.04.1999 - 13 Sa 1414/96

    Personenbedingte Kündigung wegen fehlender Erlaubnis zum Führen eines

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 13 Sa 1414/96 -.

    2 AZR 459/99 13 Sa 1414/96.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. April 1999 - 13 Sa 1414/96 - aufgehoben, soweit es auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 14. November 1995 zum 30. Juni 1996 erkannt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.1997 - 8 S 907/97

    Luftfahrerlaubnis: Tauglichkeitsprüfung - gerichtliche Überprüfbarkeit des

    Auszug aus BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 459/99
    Es handelt sich hierbei um Gutachten von der Erlaubnisbehörde verwaltungsrechtlich anerkannter, den Weisungen des Arbeitgebers insoweit nicht unterliegender Prüfungssachverständiger, die nur unselbständiger Bestandteil der noch zu treffenden Verwaltungsentscheidung über die Verlängerung bzw. Erneuerung der Fluglizenz sind (BAG 31. Januar 1996 aaO, 150; VG Braunschweig 23. März 1994 - 10 A 10239/93 - Hofmann/Grabherr LuftVG § 4 Rn. 33; vgl. auch zur fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung VGH Baden-Württemberg 25. September 1997 - 8 S 907/97 - NZV 1998, 87).
  • LAG Köln, 11.01.2008 - 11 Sa 973/07

    Wiederholungskündigung; Außerordentliche personenbedingte Kündigung wegen des

    Der Entzug eines für die Tätigkeit des Arbeitnehmers erforderlichen Führerscheins ist an sich geeignet, eine außerordentliche personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 23; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 13).

    Denkbar ist, dass der Arbeitnehmer mit anderen Arbeiten betraut wird oder bei Fehlen einer Beschäftigungsmöglichkeit ohne Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht suspendiert wird (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 23; 31. Januar 1996 - 2 AZR 68/95 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 13; vgl. auch zu einer Aufenthaltserlaubnis für das Befristungsrecht BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 863/98 - EzA § 620 BGB Nr. 169 ).

    Hiergegen kann sich der Pilot nur im verwaltungsgerichtlichen Rechtsweg wehren (BAG 7. Dezember 2000 - 2 AZR 459/99 - AP § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung Nr. 23).

  • LAG Hessen, 18.03.2014 - 13 Sa 1207/13

    Krankheitsbedingte Kündigung und Abmahnung

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass auch bei personenbedingten Kündigungen, wie z. B. aus Krankheitsgründen, eine Abmahnung geboten ist, wenn der Arbeitnehmer den personenbedingten Kündigungsgrund durch steuerbares Verhalten beseitigen kann (BAG vom 04. Juni 1997, a. a. O.; BAG vom 15. August 1984, - 7 AZR 228/82 -, EzA § 1 KSchG Nr. 40; BAG vom 07. Dezember 2000, - 2 AZR 459/99 -, EzA § 1 KSchG personenbedingte Kündigung Nr. 15; KR-Fischermeier, a. a. O. Randziffer 259; KR-Griebeling, a.a.O., § 1 KSchG Randziffern 267 und 270).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2021 - 3 TaBV 16/21

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden -

    aa) Zwar kann der Entzug einer notwendigen Einsatzgenehmigung oder Sicherheitsfreigabe grundsätzlich eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen (s. nur BAG v. 07.02.1990 - 2AZR 359/89, NZA 1991, 341; BAG v. 07.12.2000 - 2 AZR 459/99, NZA 2001, 1304; BAG v. 26.11.2009 - 2 AZR 272/08, NZA 2010, 628).
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